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Berliner Zeitung dergisi Röportajı ( Almanca )

Bürokratische Hürden und restriktive Gesetze machten es bis zur Jahrtausendwende fast unmöglich, verlorenes Eigentum einzuklagen. Das änderte sich, als 2002 eine neue Regierung an die Macht kam, die versprach, die Rechte religiöser Minderheiten zu achten. Tatsächlich liberalisierte die islamisch-konservative Regierungspartei AKP unter dem damaligen Minister- und heutigen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan im Rahmen der EU-Beitrittsgespräche ab 2005 die einschlägige Gesetzgebung. Klagerechte wurden erleichtert, einzelne Besitztümer zurückerstattet. Vor sechs Jahren zog auch Ayiks kirchliche Stiftung in Diyarbakir vor Gericht, um die Rückgabe des beschlagnahmten Grundbesitzes zu erreichen. „Wir haben 30 Grundstücke zurückbekommen und einige Prozesse gegen den Staat gewonnen, die sind jetzt in der höheren Instanz“, sagt Ayik. Trotz ihres Wiedergutmachungsversprechens habe die Regierung vor Gericht stets Berufung eingelegt.

Ein großes Tabu

Die Restitution armenischen Eigentums ist in der Türkei ein ebenso großes Tabu wie die Bezeichnung der Massaker als Völkermord. Der Istanbuler Historiker Mehmet Polatel, Autor der ersten größeren wissenschaftlichen Studie über die Massenenteignung der Armenier, nennt diese „nicht nur einen Eigentumstransfer, sondern einen entscheidenden Teil der Völkermordpolitik zur Vernichtung der Armenier und des Armeniertums“. Von Mai bis November 1915 erließ die Regierung Gesetze und Verordnungen, die die Enteignung und Verteilung des armenischen Eigentums an türkische Einwanderer aus dem Balkan und dem Kaukasus regelten. Ähnlich wie jüdischer Besitz unter den Nazis wurden armenische Bankkonten verstaatlicht und sogenannte aufgegebene Liegenschaften eingezogen – bis in die 80er-Jahre. Junge türkische Historiker argumentieren, dass der moderne türkische Staat und seine Ökonomie wesentlich auf dem geraubten Besitz der Armenier, Assyrer, Griechen und anderer Minderheiten errichtet wurde.

Kirchliche armenische Stiftungen, die Grundbesitz nachweisen konnten, haben diesen in vielen Fällen inzwischen zurückerhalten oder Ersatz bekommen. Privat aber ist es schwer, Besitztümer zu belegen. Viele Armenier konnten bei der Vertreibung nichts anderes mitnehmen, als sie am Körper trugen, Dokumente gingen verloren.

Ergün Ayiks Großmutter konnte die Unterlagen der Familie zum Glück bewahren. Ayik holt eine Mappe mit Papieren, Grundbuchblätter, die beweisen, was der Familie einst gehört hat und mit deren Hilfe er das verlorene Eigentum zurückbekommen will. Er ist einer der ersten Armenier, die in der Türkei privat auf Rückgabe klagen. Seit vier Jahren kämpft er vor Gericht, fünf Felder wurden ihm schon zugesprochen. Ayik sagt, der reale Wert sei gering, auf dem Land bauten Kurden jetzt Weizen an, er werde es ihnen nicht streitig machen. „Ich lebe hier und will keine neue Ungerechtigkeit. Aber ich will moralisch mein Recht. Denn diese Felder sind das Erbe meiner Großeltern.“

Grundtitel in osmanischer Schrift

Sein Rechtsvertreter ist Ali Elbeyoglu, der einzige Anwalt für Grundstücksangelegenheiten der zehn kirchlichen Stiftungen von Armeniern, Assyrern, Griechen in der Türkei. In seiner Kanzlei im 34. Stockwerk des Trump-Towers im Istanbuler Bezirk Sisli beschäftigt er zwölf Anwälte, hat Büros in New York, London, Athen. Er kann auf 24 Jahre Praxis mit etwa 4000 Rückgabeverfahren zurückblicken und vertritt derzeit rund 500 Armenier in 60 Eigentumsverfahren. Jeden Tag bekommt er neue Anfragen.

Zu seinen Mandanten gehört auch Zuart Sudjian, eine 94-jährige Armenierin, die in Kalifornien lebt und deren Familie 1915 aus Diyarbakir vertrieben wurde. Ohne ihr Wissen wurde die Familie in den 60er-Jahren enteignet, da sie angeblich „unauffindbar“ sei. Sie besaß ausgedehnte Ländereien bei Diyarbakir, auf denen unter anderem der Provinzflughafen angelegt wurde. 2012 klagte Anwalt Elbeyoglu auf Rückgabe des Erbes. Das örtliche Verwaltungsgericht verwarf die Klage zunächst, die Berufungsinstanz ließ sie zu. Im Januar haben sie vor dem höchsten ordentlichen Gericht der Türkei, dem Kassationsgerichtshof Yargitai, gewonnen. 200 Millionen Dollar wurden der Erbengemeinschaft zugesprochen. Ausgezahlt wurden sie noch nicht.

Der Anwalt hat noch keinen einzigen Fall der armenischen Fälle verloren. Die meisten alten Verzeichnisse sind heute noch in den Archiven zu finden und die Grundbuchkataster in der Regel vollständig vorhanden. Man muss nur die richtigen finden. Das ist nicht leicht. Die Ortsnamen wurden verändert, die Grundtitel sind in osmanischer Schrift verfasst, die kaum noch jemand lesen kann. Aber die Rechtslage ist eindeutig. Als Rechtsnachfolger des Osmanischen Reichs ist die Türkei an dessen Gesetze und internationale Verträge gebunden. „Das bedeutet, das Land gehört den Armeniern, wenn sie es nachweisen können“, sagt der Istanbuler Anwalt. „Wird das Grundstück vom Staat genutzt, klagen wir sofort.“

Es geht um Milliarden von Euro

Für seine Klientin Zuart Sudjian arbeitet er bereits am nächsten Fall. Auch der Flughafen der südostanatolischen Provinzhauptstadt Batman wurde auf ihrem Land errichtet, ein Gericht hat die Klage bereits akzeptiert. „Es gibt viele Fälle von ähnlichem Kaliber“, sagt Elbeyoglu. So gehören etwa vier Prozent der Fläche der US-Luftwaffenbasis Incirlik bei Adana vertriebenen Armeniern, ebenso wie ein Großteil des Atatürk-Flughafens in Istanbul. Der frühere Präsidentenpalast und jetzige Sitz des türkischen Ministerpräsidenten in Ankara war armenisches Eigentum und wurde vom Staat konfisziert. „Incirlik werden wir auch bald vor Gericht bringen“, sagt Elbeyoglu.

Den Gesamtwert der armenischen Besitztümer in der Türkei kann der Anwalt nicht beziffern. Es ist zu viel. Es geht um Tausende Grundstücke, Milliarden von Euro, die als Entschädigung gezahlt werden müssten. Noch klagen vergleichsweise wenige, noch sind die Verfahren nicht organisiert und überschaubar. „Und es geht ja nicht nur um die Armenier. Auch die Griechen, Assyrer und selbst Muslime haben Eigentum in Größenordnungen verloren. Sie sehen, dass es der Türkei wirtschaftlich immer besser geht und sich das Land Entschädigungen leisten kann. Wir brauchen dringend eine Gesamtlösung, eine kollektive Entschädigung, am besten unter der Aufsicht der Europäischen Union“, sagt Ali Elbeyoglu.

Auch Ergün Ayik plädiert dafür, eine Organisation zu gründen, die die Besitzansprüche bündelt. Aber wichtiger als die Entschädigung ist für ihn das moralische Eingeständnis der Regierung, aus der Geschichte zu lernen. Er möchte, dass sich die Türkei bei den Armeniern entschuldigt.

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